VERSPÄTUNG? GELD ZURÜCK!
Pünktlichkeit ist unsere Regel, Unpünktlichkeit die Ausnahme. Der VBN garantiert Ihre Mobilität und darum gilt: Geld zurück ab 21 Minuten Verspätung! Ohne Wenn und Aber, einfach, schnell und transparent. Verspätete Verbindung plus genutztes Ticket notieren und Geld zurück mit dem Online-Garantieformular beantragen!
WER KANN DIE MOBILITÄTSGARANTIE IN ANSPRUCH NEHMEN?
WANN KANN DIE VBN-MOBILITÄTSGARANTIE IN ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN?
Der Grund für die Verspätung ist unerheblich. Maßgeblich für die VBN-Mobilitätsgarantie sind die aktuell veröffentlichten Fahrplanauskünfte des FahrPlaners (www.vbn.de und FahrPlaner-App).
WANN GILT DIE VBN-MOBILITÄTSGARANTIE NICHT?
ZU BEACHTEN
WIE HOCH IST DIE ENTSCHÄDIGUNG?
Nutzer der folgenden Tickets erhalten pro Verspätungsfall eine Entschädigung. Dabei ist egal, über welchen Vertriebsweg (Vorverkaufsstelle, Fahrpersonal, Ticketautomat, BOB, HandyTicket, DB-Navigator) das Ticket erworben wurde.
TICKET |
PREISSTUFE I, A, B ODER S |
PREISSTUFE C, D, E, F, G ODER H |
---|---|---|
EinzelTicket |
2 Euro |
50 Prozent des Ticketwertes |
EinzelTicket Kind |
1 Euro |
50 Prozent des Ticketwertes |
KurzstreckenTicket |
1 Euro |
– |
4er-Ticket |
2 Euro |
50 Prozent des Ticketwertes |
4er-Ticket Kind |
1 Euro |
50 Prozent des Ticketwertes |
10er-Ticket (Bremen, Bremerhaven) |
2 Euro |
– |
TagesTicket (1 bis 5 Personen) |
mindestens 2 Euro, maximal 6,20 Euro, je nach Preisstufe und Personenzahl |
mindestens 2,60 Euro, maximal 10,30 Euro, je nach Preisstufe und Personenzahl |
NachtTicket |
2 Euro |
2 Euro |
CityTicket Delmenhorst |
1 Euro |
– |
GruppenTicket (pro Person) |
1 Euro |
50 Prozent des Ticketwertes |
Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis |
1 Euro |
1 Euro |
Nutzer der folgenden Zeitkarten bekommen eine pauschale Entschädigung pro Vorfall.
TICKET |
PREISSTUFE I, A, B, C, D ODER S |
PREISSTUFE E ODER F |
PREISSTUFE G ODER H |
---|---|---|---|
7-TageTicket Erwachsene und Schüler |
3 Euro |
4 Euro |
6 Euro |
MonatsTicket Erwachsene und Schüler |
3 Euro |
4 Euro |
6 Euro |
MIA und MIAplus |
3 Euro |
4 Euro |
6 Euro |
JobTicket Erwachsene und Auszubildende |
3 Euro |
4 Euro |
6 Euro |
AnschlussTickets werden mit 1,80 Euro (Erwachsene) beziehungsweise 1,30 Euro (Kinder) pauschal erstattet. 1.-Klasse-Zuschläge werden mit 1,30 Euro pauschal erstattet. Voraussetzung ist eines der oben genannten erstattungsfähigen Grundtickets.
TAXIKOSTEN
In folgenden Fällen besteht Anspruch auf Erstattung von Taxikosten bis zu einer Höhe von maximal 25 Euro:
Besteht eine alternative Fahrtmöglichkeit, mit der das Fahrtziel mit weniger als der angegebenen Verspätung erreicht werden kann, besteht kein Anspruch auf Taxikostenerstattung.
VBN-MOBILITÄTSGARANTIE BEANTRAGEN
Der Antrag auf Entschädigung ist binnen 7 Tagen online an den VBN zu richten. Die Frist beginnt mit dem auf den Vorfall folgenden Tag. Sie ist auch gewahrt, wenn der Antrag bei einem der Verkehrsunternehmen des VBN unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgt; maßgeblich ist insoweit das Datum des Eingangsstempels des Verkehrsunternehmens. Danach entfällt der Anspruch auf Entschädigung.
Bei der Antragsstellung muss das genutzte Ticket und gegebenenfalls weitere Nachweise vorgelegt werden. Dazu sind im Online-Formular alle Nachweise in gängigen Dateiformaten hochzuladen. Taxi-Quittungen sind im Original an den VBN zu senden.
Die Abwicklung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang beim VBN in der Reihenfolge der Antragseingänge.
Nach 19 Uhr können Sie auch zwischen den offiziellen Haltestellen außerhalb des Innenstadtzone (außerhalb des Autobahnringes) aussteigen. Dieser zusätzliche Service gilt allerdings nur für das Aussteigen und nur nach 19 Uhr. Das Fahrpersonal darf Fahrgäste grundsätzlich nicht außerhalb der regulären Haltestellen (z.B. vor Ampeln) einsteigen lassen. Auch dies geschieht aus Sicherheitsgründen.
So funktioniert es:
Bitte verstehen Sie, dass die Busfahrerinnen und Busfahrer nicht überall halten können, weil sie die Straßenverkehrsordnung sowie andere geltende Sicherheitsbestimmungen beachten müssen. Die Entscheidung über einen Halt zwischen den üblichen Haltestellen trifft allein unser Fahrpersonal. Sollte Ihrem Wunsch einmal nicht entsprochen werden, so geschieht dies zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.
Wenn Sie ein Taxi bestellen möchten, das Sie von der Endhaltestelle zu Ihrem gewünschten Fahrtziel bringt, helfen unsere Fahrerinnen und Fahrer in den VWG-Linien über die Leitstelle oder im Bus beim Einstieg gerne weiter.
Bitte teilen Sie Ihren Wunsch nach dem Einstieg dem Fahrpersonal mit.
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