Aktuelles

Anspruchsberechtigte Fahrgäste

Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt für Fahrgäste, die ein gültiges Einzel- oder ZeitTicket des VBN-Tarifs für eine Fahrt innerhalb des VBN-Verbundgebietes genutzt haben.

Ausgenommen sind:

  • TIM – DAS JUNGE ABO-TICKET, wenn durch Schulträger ausgegeben (Nachfolgeticket des SchülerSammelZeitTickets)
  • Jugend-FreizeitTicket
  • VBN-SemesterTicket
  • FahrradTickets
  • Tickets der NachtEule Ammerland
  • alle Tickets des Niedersachsentarifs

Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt, abweichend davon und vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2024, auch für Fahrgäste, die ein gültiges Deutschland-Ticket für eine Fahrt innerhalb des VBN-Verbundgebietes genutzt haben.

Für die Anspruchsberechtigung ist unerheblich, über welchen Vertriebsweg das Ticket erworben wurde. Im VBN können Fahrscheine in Vorverkaufsstellen, beim Fahrpersonal, an Ticketautomaten, mit der BOB-Karte und über das Smartphone (HandyTicket, BOB-App, Fairtiq, DB-Navigator) erworben werden.

Antragstellende Personen müssen mindestens 15 Jahre alt sein und über eine IBAN-Bankverbindung verfügen. Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter:innen beantragen für unter 15-jährige.

Für im Rahmen einer Mitnahmeregelung mitgenommene Fahrgäste gilt die VBN-Mobilitätsgarantie nicht.

Verspätung? Voraussetzungen für einen Anspruch

  • Die VBN-Mobilitätsgarantie kann bei Ausfall oder Verspätung einer Verbindung, der/die zu einer verspäteten Ankunft von mehr als 20 Minuten am Zielort führt, in Anspruch genommen werden.
  • Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt für Direkt- und Umsteigeverbindungen gleichermaßen. Die VBN-Mobilitätsgarantie greift nach Verpassen eines Anschlusses und einer darauffolgenden verspäteten Zielankunft von mehr als 20 Minuten.
  • Der Grund für Ausfälle und Verspätungen von Verbindungen ist unerheblich.
  • Maßgeblich für die Bewertung sind die über den FahrPlaner (fahrplaner.de oder FahrPlaner-App) zugänglichen Fahrplanzeiten (nicht maßgeblich sind gedruckte Fahrplanmedien, zum Beispiel Faltfahrpläne oder Aushangfahrpläne).
  • Der Garantieanspruch gilt auch bei geplanten und ungeplanten Abweichungen vom Normalfahrplan (zum Beispiel bei Baumaßnahmen, Unwetter oder Streik), die nicht mindestens 24 Stunden vorab im FahrPlaner veröffentlicht wurden.

Entschädigungshöhen

Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, ob ein Einzel- oder ZeitTicket genutzt wurde und welche Preisstufe die genutzte Verbindung hat. Die VBN-Mobilitätsgarantie gilt ausdrücklich für alle nachfolgend genannten Einzel-, Tages- oder ZeitTickets. Nutzende von nicht genannten Tickets erhalten keine Entschädigung.