Die Verkehr und Wasser GmbH (im Folgenden VWG) stellt ihren Kunden (im Folgenden Nutzer) im Buslinienverkehr ein kostenfreies WLAN zur Verfügung. Mittels dieses WLAN können die Kundinnen und Kunden mit ihren Endgeräten eine WLAN-Verbindung zu den in den Bussen der VWG befindlichen Routern bzw. Accesspoints herstellen. Diese WLAN-Verbindung routet zunächst auf ein Portal, auf dem Nutzungbedingungen anerkannt werden müssen. Danach ist eine Internetverbindung möglich. Für das Portal und die Internetverbindungen bedient sich die VWG des Dienstleisters EWE TEL GmbH, Cloppenburger Straße 310, 26133 Oldenburg, Handelsregister AG Oldenburg HRB 3723 (im Folgenden "Anbieter"). EWE Tel ist gleichzeitig Betreiber des WLAN-Hotspot-Dienstes.
1. Dienstleistung des Anbieters
1.1 Der Anbieter gewährt dem Nutzer entsprechend den nachfolgend beschriebenen Bedingungen über eine auf der Wireless Local Area Network (WLAN) Technik beruhenden Funkverbindung zu einem vom Anbieter bereit gestellten WLAN-Hotspot einen drahtlosen Zugang in das Internet (WLAN-Zugang).
1.2 Die Nutzer können den WLAN-Zugang pro Kalendertag unbegrenzt nutzen.
1.3 Der Anbieter behält sich vor, bestimmte Internetseiten/Internetdienste mit bestimmten Inhalten (Filesharing, Pornografie, Gewalt, etc.) zu sperren. Insoweit ist die Übertragung der gesperrten Internetseiten und die Freigabe der betroffenen Internetdienste nicht Teil der der vertraglichen Leistung des Anbieters. Dies gilt für den gesamten Datenverkehr, der über den WLAN-Dienst abgewickelt wird.
1.4 Wegen der Eigenschaften der WLAN-Technik ist es nicht möglich, zu gewährleisten, dass der WLAN-Zugang jederzeit hergestellt werden kann oder unterbrechungsfrei funktioniert. Ebenso wenig kann eine bestimmte Verfügbarkeit oder eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit gewährleistet werden.
1.5 Voraussetzung für die Nutzung ist ein WLAN-fähiges Endgerät, das einen der WLAN-Standards IEEE 802.11a, IEEE 802.11g, IEEE 802.11n und IEEE 802.11ac unterstützt und so eingerichtet ist, dass ein öffentlicher WLAN-Zugang genutzt werden kann (WLAN-Endgeräte).
1.6 Der Anbieter verwendet keine Verfahren, um eine Kapazitätsauslastung oder Überlastung des WLAN-Zugangs zu vermeiden.
1.7 Eine Speicherung jeglicher personenbezogener Daten erfolgt nicht. Die Nutzung des WLAN-Dienstes erfolgt anonym. Zur Vermeidung von Missbrauch und zur Sicherstellung der Einhaltung der Nutzungsbedingungen werden lediglich die Gerätedaten („MAC-Adresse“) erfasst und gespeichert.
2. Inhalte
2.1 Der Anbieter vermittelt nur den Zugang zum Internet und leitet fremde Informationen durch. Für die im Internet angebotenen Inhalte und Dienste ist er deshalb nicht verantwortlich.
2.2 Für die Inhalte, die der Nutzer über den WLAN-Zugang weitergibt, ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich. Der Anbieter überprüft diese Inhalte nicht.
3. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
3.1 Der Nutzer ist verpflichtet, den WLAN-Zugang ausschließlich zweckentsprechend zu nutzen. Er hat sich bei der Nutzung des WLAN-Zugangs jedes Verstoßes gegen Rechtsvorschriften sowie jedes Missbrauchs zu enthalten. Insbesondere ist er verpflichtet, keine Inhalte zu übertragen oder zugänglich zu machen, die Urheberrechte verletzen, Persönlichkeitsrechte beeinträchtigen oder Straftatbestände verwirklichen. Zu diesen Inhalten zählen beispielsweise Informationen, die strafbare oder sexuell anstößige Inhalte oder jugendgefährdende Inhalte aufweisen, ohne hinreichend gegen die Kenntnisnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren gesichert zu sein, oder die sonst verboten sind, insbesondere Daten kinderpornografischen oder politisch radikal propagandistischen Inhalts. Die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und des Jugendschutzgesetzes sowie die nationalen und internationalen Urheber- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter sind zu beachten.
3.2 Ferner verpflichtet sich der Nutzer, alles zu unterlassen, was die Leistung oder Verfügbarkeit des Dienstes beeinträchtigt oder gefährden könnte (z. B. E-Mail-Spamming, Massen-E-Mails, Denial-of-Service-Angriffe).
3.3 Der Nutzer stellt den Anbieter von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.
3.4 Die Datenübertragung zwischen dem WLAN-Endgerät und dem WLAN-Hotspot erfolgt nicht verschlüsselt. Der Authentifizierungsvorgang selbst erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung.
3.5 Der Nutzer muss dafür sorgen, dass sein WLAN-Endgerät über eine ausreichende Zugangs- und Nutzungssicherheit verfügt und dass seine Daten ausreichend gesichert sind. Ihm obliegt es, ausreichende Sicherheitskopien seiner Daten anzufertigen.
3.6 Die Dienstleistungen, die der Anbieter nach diesen Bedingungen erbringt, darf der Nutzer Dritten nicht gegen ein Entgelt oder gegen eine andere Gegenleistung zur Verfügung stellen.
4. Haftung
4.1 Für Personenschäden haftet der Anbieter unbeschränkt.
4.2 Haftung für Vermögensschäden bei Telekommunikationsdiensten: Soweit durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis eine Verpflichtung des Anbieters als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer oder mehreren Endnutzern besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12.500 € je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadens-ersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
4.3 Für Sach- und solche Vermögensschäden, die nicht bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten entstanden sind, haftet der Anbieter, wenn sie durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
4.4 Im Falle eines Schadens infolge eines Datenverlustes ist die Haftung begrenzt auf die Kosten, die bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den Nutzer entstanden wären.
4.5 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
4.6 Eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Anbieters gilt auch zugunsten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
5. Sonstige Bestimmungen
5.1 Zur Reaktion auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen betreibt der Anbieter ein nach der Norm ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem, das unter anderem eine Sicherheitsorganisation vorsieht, die die Mitarbeiter zur Einhaltung verschiedener Maßnahmen (wie Überwachungs-und Meldepflichten zum Schutz der Informationssicherheit) verpflichtet. Aufgrund der sich stetig ändernden Sicherheitsrisiken behält sich der Anbieter vor, die vorgenannten Maßnahmen bei Bedarf anzupassen.
5.2 Es ist in § 47a TKG vorgesehen, dass der Nutzer im Falle eines Streits ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen kann. Hierzu muss er einen formlosen Antrag richten an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn.
5.3 Leider kommt es immer wieder vor, dass das Serviceangebot "WLAN" unsachgemäß genutzt wird (automatische Updates, Musik- und Filmstreaming, Download von Fotobibliotheken usw.). Zur Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit des WLAN für alle Kunden behalten uns deshalb vor, den Datenverkehr nach den folgenden Regeln zu drosseln oder Endgeräte von der Nutzung auszuschließen.
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