Presse

Wiedereinführung der "90-Minuten-Regelung"

22.01.2021

Wiedereinführung der "90-Minuten-Regelung" für Hin- und Rückfahrten in Oldenburg sowie Ausweitung auf die "Neutrale Zone" im Umland

Bis Ende 2020 konnten Fahrgäste mit Einzelticket innerhalb der Stadt Oldenburg 90 Minuten in jede Richtung unterwegs sein, einschl. Rückfahrt. Im Zusammenhang mit der Einführung der verbundweiten Kurzstrecke und einer weiteren Harmonisierung der Nutzungsbedingungen von Bussen und Bahnen im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) wurde diese Regelung zum Jahreswechsel 2020/2021 auch in Oldenburg abgeschafft. Seitdem gilt diese Regelung nur noch in Bremerhaven, wo allerdings keine Kurzstrecke angeboten wird.

Zum Jahresbeginn hatte es für die große Zahl von Fahrgästen eine Reihe von bedeutsamen tariflichen und preislichen Verbesserungen im ÖPNV in Oldenburg und der Region gegeben, beispielsweise durch die Einführung der neutralen Zone, der Kurzstrecke und der Abschaffung des Nachtlinienzuschlages. Zudem wurde auf eine generelle Preisanpassung verzichtet. Mit dem Wegfall der "90-Minuten-Regelung" für Hin- und Rückfahrten hatte sich hingegen für einen Teil der Fahrgäste in Oldenburg eine spezifische Verschlechterung bei ausgewählten Mobilitätsbeziehungen ergeben.

Die VWG hat diese Problematik nach kritischen Äußerungen von Kundinnen und Kunden sehr ernst genommen, aufgegriffen und bewertet. "Wenngleich wir im Grundsatz lieber einheitliche Lösungen bevorzugen, möchten wir in diesem Fall gerade in der Pandemie, wo häufig nur kurze und schnelle Wege mit dem ÖPNV notwendig sind, die preislich attraktive 90-Minuten-Regelung für Hin- und Rückfahrten weiter beibehalten. Wir haben uns daher mit dem Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) und dem Aufgabenträger ZVBN gemeinsam schnell darauf verständigen können, dass die 90-Minuten-Regelung nach entsprechender Genehmigung kurzfristig zum 01.02.2021 wieder "aktiviert" und gleichzeitig sogar auf die neue Neutrale Zone im Umland ausgeweitet wird. Schließlich möchten wir allen in Oldenburg sowie den im unmittelbaren Umland von Oldenburg wohnenden Bürgerinnen und Bürgern dann auch möglichst gleiche Rahmenbedingungen für die Nutzung des ÖPNV bieten, sonst wäre es schade, wenn es zwischen Oldenburg und der gerade so erfolgreich gestarteten Neutralen Zone Unterschiede gäbe", so Morell Predoehl, Prokurist der VWG.

Die Inanspruchnahme der Regelung wird im Rahmen von Verkehrserhebungen in der nächsten Zeit erfasst und ist dann in den Verbundgremien abschießend zu bewerten.


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